Falls Sie bereits Patient oder Patientin unserer Praxis sind, können wir Ihnen aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage telefonische Termine anbieten, allerdings nur noch bis 31. März 2022.
Sie können eine Anfrage für einen neuen Termin stellen, oder Sie können Ihren bereits vereinbarten Sprechstundentermin in einen Telefontermin umwandeln. Wenn Sie uns den Termin bestätigt haben, werden wir Sie zur vereinbarten Zeit unter der angegebenen Telefonnummer anrufen.
Bitte stellen Sie dazu sicher, dass Sie im vereinbarten Zeitraum unter der uns mitgeteilten Telefonnummer erreichbar sind.
Erreichen wir Sie nicht, muss der Termin leider verfallen.
Beachten Sie bitte: Für Feststellungen von Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unsere Praxis immer persönlich aufsuchen. (Kontaktformular für persönliche Termine >>)
Telefontermine nur noch bis 31. März 2022, ab April nicht mehr möglich
Die übermittelten Daten verwenden wir ausschließlich zur Terminabstimmung oder zur Klärung der gestellten Anfrage.
Beachten Sie bitte unseren Sicherheitshinweis zum Datenverkehr im Internet.